Gemeindeamt SeeAu 220, 6553 See Telefon: +43 5441 8203 gemeinde@see.gv.at
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Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den folgenden Bereichen abgewickelt:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz