Gemeindeamt SeeAu 220, 6553 See Telefon: +43 5441 8203 gemeinde@see.gv.at
Öffnungszeiten
Jetzt offen bis: 12:00 Uhr
Sie befinden sich: Startseite > Bürgerservice > Sterbefälle > Sterbefälle 2023
Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden. Weitere Informationen zu Einantwortung und Einantwortungsbeschluss finden sich unter Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion