Gemeindeamt SeeAu 220, 6553 See Telefon: +43 5441 8203 gemeinde@see.gv.at
Öffnungszeiten
Jetzt offen bis: 12:00 Uhr
Sie befinden sich: Startseite > Bürgerservice > Sterbefälle > Sterbefälle 2023
Unter Rechtskraft werden bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen, verstanden. Weiters gehören dazu auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.
Rechtskraft tritt ein, wenn kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.
Zur Bestätigung der Rechtskraft kann das Gericht einen Beschluss oder ein Urteil mit einem gültigen Rechtskraftstempel versehen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion