Gemeindeamt SeeAu 220, 6553 See Telefon: +43 5441 8203 gemeinde@see.gv.at
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Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
Informationen zum Thema "Erben und Vererben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
§ 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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